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   BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93   

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BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93 (https://dejure.org/1994,13958)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 9 B 645.93 (https://dejure.org/1994,13958)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 9 B 645.93 (https://dejure.org/1994,13958)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines nichtdeutschen Ehegatten als Vertriebener - Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften bzw. einer entsprechenden Verwaltungspraxis - Umfang der Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ...

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  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).

    Demgegenüber bewirken - fehlerhafte - rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende Verwaltungspraxis weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers eine rechtliche Bindung der Verwaltungsbehörde und hindern dementsprechend auch die Einziehung eines zu Unrecht erteilten Vertriebenenausweises nicht bereits von vornherein (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - a.a.O.; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - a.a.O.).

    Danach kommt eine Vertrauensschutzprüfung im Ausweiseinziehungsverfahren gemäß § 48 Abs. 2 VwVfG nur insoweit in Betracht, als der in der Erteilung des Vertriebenenausweises liegende, grundsätzlich der Vorschrift des § 48 Abs. 3 VwVfG unterfallende statusfeststellende Verwaltungsakt infolge der Bindung des § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG a.F. Voraussetzung für die Gewährung von Geldleistungen oder Sachleistungen war oder ist (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweiserteilung nicht gegeben waren, die Behörde also beispielsweise den Inhalt einer Rechtsnorm des Bundesvertriebenengesetzes verkannt hat (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312 ).

    Indessen übersieht die Beschwerde, daß das Berufungsgericht den angefochtenen Bescheid wegen eines bei der Erteilung des Vertriebenenausweises erfolgten Rechtsfehlers bestätigt hat, der nach der von der Beschwerde angeführten Entscheidung sowie nach der Entscheidung vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - (a.a.O.) gerade zur Ausweiseinziehung berechtigt.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).

    Demgegenüber bewirken - fehlerhafte - rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende Verwaltungspraxis weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers eine rechtliche Bindung der Verwaltungsbehörde und hindern dementsprechend auch die Einziehung eines zu Unrecht erteilten Vertriebenenausweises nicht bereits von vornherein (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - a.a.O.; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Danach kommt eine Vertrauensschutzprüfung im Ausweiseinziehungsverfahren gemäß § 48 Abs. 2 VwVfG nur insoweit in Betracht, als der in der Erteilung des Vertriebenenausweises liegende, grundsätzlich der Vorschrift des § 48 Abs. 3 VwVfG unterfallende statusfeststellende Verwaltungsakt infolge der Bindung des § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG a.F. Voraussetzung für die Gewährung von Geldleistungen oder Sachleistungen war oder ist (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Schließlich geht auch die Rüge fehl, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - (BVerwGE 78, 139) abgewichen, in der ausgeführt sei, daß eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen Würdigung des unverändert gebliebenen Sachverhalts nicht zur Einziehung des Vertriebenenausweises berechtige.
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Das gilt hingegen nicht bei einmaligen Leistungen, z.B. Nachzahlungen, wenn wegen deren Höhe ein Verbrauch bis zu den genannten Zeitpunkten nicht nachgewiesen ist (vgl. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 27.62 - BVerwGE 19, 188).
  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).
  • BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Schutzwürdig im Sinne des § 48 Abs. 2 VwVfG ist sein Vertrauen vielmehr nur dann, wenn es den Betroffenen im Hinblick auf die zukünftig zu erwartenden Leistungen zu Handlungen oder Unterlassungen veranlaßt hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 38 m.w.N.; Urteil vom 17. Mai 1985 - BVerwG 6 C 90.84 - Buchholz 238.41 § 70 SVG Nr. 4).
  • BVerwG, 17.05.1985 - 6 C 90.84

    Beginn der Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
    Schutzwürdig im Sinne des § 48 Abs. 2 VwVfG ist sein Vertrauen vielmehr nur dann, wenn es den Betroffenen im Hinblick auf die zukünftig zu erwartenden Leistungen zu Handlungen oder Unterlassungen veranlaßt hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 38 m.w.N.; Urteil vom 17. Mai 1985 - BVerwG 6 C 90.84 - Buchholz 238.41 § 70 SVG Nr. 4).
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